Endlich ist es wieder soweit! Ab heute Abend darf die Jugendfeuerwehr ihren Ausbildungsbetrieb wieder aufnehmen. Natürlich müssen auch wir uns dabei an gewissene regeln und Hygienevorschriften halten. Wir haben euch hier nochmal die Besonderheiten zu unseren Übungen aufgeschrieben:
Wir beginnen mit der Praxisausbildung draußen auf dem Hof und in der Umgebung des Feuerwehrhauses. Dabei besteht die normale Einteilung in den Ausbildungsgruppen. Eine Übung gruppenübergreifend ist zurzeit nicht vorgesehen. Auch draußen auf dem Hof muss selbstverständlich auf den Abstand von 1,5m geachtet werden. Die Übunngen werden so lange es geht im freien abgehalten. Körperlicher Kontakt ist untersagt und können von der Übung ausgeschlossen werden.
Ein Mund-Nasenschutz ist ebenfalls Plicht. In den Umkleiden und dem Feuerwehrhaus ist dieser zwingend zu tragen. Sollten wir auf dem Hof genügend Abstand einhalten können, können die jeweiligen Gruppenleiter die Pflicht zwischendrinne aufheben. Eine Maske muss zu den Übungen mitgebrachte werden und kann nicht von der Jugendfeuerwehr gestellt werden.
Die Sanitärenanlagen sind frei zugänglich. Es soll lediglich darauf geachtet werden, dass nach dem Händewaschen die Hände zusätzlich noch desinfiziert werden. Entsprechende Spender befinden sich in den Toilettenräumen.
Wir bitten euch auf Fahrgemeinschaften zu verzichten und müssen euch darauf auch nochmal aufmerksam machen, sollten wir dies beobachten. Eltern, Großeltern sowie Geschwister müssen vor als auch nach der Übung draßen warten und dürfen das Feuerwehrhaus nicht betreten. Bei Fragen oder Anmerkungen wird ein Gruppenleiter draußen vor der Tür stehen.
Beim Ankommen im Feuerwehrhaus soll sich jeder die Hände desinfizieren und die mitgebrachte Maske aufziehen.
Die Anwesenheit wird pro Gruppe festgestellt, sodass nachverfolgt werden kann, wer wann da war.
Solltet ihr euch krank fühlen, dürft ihr an der Übung nicht teilnehmen. Sollten Zweifel bestehen, ob ihr krank seid, bleibt bitte ebenfalls Zuhause. Liegt eine COVID-19 Erkrankung vor, erfolgt der Ausschluss für 14 Tage vom Übungsbetrieb. Den Anweisungen vom Gesundheitsamt ist foge zu leisten. Nur mit einem ärztlichen Attest kann erneut an den Übungen teil genommen werden.
Nach den Übungen findet das Umziehen in Gruppen um. Jeweils ein Gruppenleiter achtet während des Umkleidevorgangs auf den Abstand.
Sollten wir im Rahmen der Übung mit einem Feuerwehrfahrzeug an einen anderen Übungsort fahren, gilt auf den Fahrzeugen ebenfalls die Maskenpflicht. Desweiteren werden die Fenster bitte aufgemacht und jeweils 1-2 Plätze abstand gehalten werden. Aus den Stadtteilen findet bis auf weiteres kein Fahrdienst statt.
In den Herbstferien finden keine Übungen statt.
Wir hoffen ihr bleibt weiterhin gesund und freuen uns auf den Start der Übungen
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